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   LSG Bayern, 20.06.2006 - L 15 B 320/06 SB PKH   

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https://dejure.org/2006,36114
LSG Bayern, 20.06.2006 - L 15 B 320/06 SB PKH (https://dejure.org/2006,36114)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20.06.2006 - L 15 B 320/06 SB PKH (https://dejure.org/2006,36114)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20. Juni 2006 - L 15 B 320/06 SB PKH (https://dejure.org/2006,36114)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um die Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen "RF"; Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes; Auslegung des Tatbestandsmerkmals der "Erforderlichkeit" der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 18.12.2001 - 1 BvR 391/01

    Verletzung der Garantie des effektiven sozialen Rechtsschutzes und des Prinzips

    Auszug aus LSG Bayern, 20.06.2006 - L 15 B 320/06
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 18.12.2001 - 1 BvR 391/01 grundlegend ausgesprochen, dass das Prinzip der Rechtsschutzgleichheit (Art. 3 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes) und die aus Art. 3 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3 GG abgeleitete Grantie des effektiven Rechtsschutzes verlangen, dass die Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes weitgehend angeglichen werden.

    - In dem dort entschiedenen Fall hat das LSG die Maßstäbe verkannt, wenn es bei der Versagung der Anwaltsbeiordnug die Rolle des Beschwerdeführers darauf beschränkt hat, sich lediglich medizinischen Begutachtungen zu unterziehen und es sich mit dessen besonderer Lage, insbesondere seinen intellektuellen Fähigkeiten im Hinblick auf seine Leiden und Beeinträchtigungen auf neurologisch-psychiatrischem Gebiet und vor dem Hintergrund seiner medizinisch festgestellten Persönlichkeitsstruktur, nicht hinreichend auseinandergesetzt hat (NZS 2002, 420 bis 421) -.

    Entsprechend dem vorstehend auszugsweise zitierten Beschluss des BVerfG vom 18.12.2001 - 1 BvR 391/01 ist daher auch hier die Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter gleichzeitiger Beiordnung von Frau Rechtsanwältin S. R. im Sinne von § 73 a SGG in Verbindung mit § 121 Abs. 2 Alt.1 ZPO erforderlich.

    Liegt wie hier eine gravierende seelische Behinderung vor, ist in Fortführung des vorstehend bezeichneten Beschlusses des BVerfG vom 18.12.2001 - 1 BvR 391/01 auch dann Prozesskostenhilfe unter gleichzeitiger Beiordnung eines Rechtsanwaltes (hier: Rechtsanwältin) im Sinne von § 121 Abs. 2 Alt.1 ZPO erforderlich, wenn diese bereits als Betreuerin bestellt ist.

  • LSG Bayern, 09.01.2009 - L 15 B 1052/08

    Feststellung des Merkzeichens "G" - Ablehnung der Prozesskostenhilfe - Keine

    Anders als im vom Bayer. Landessozialgericht (BayLSG) mit Beschluss vom 20.06.2006 - L 15 B 320/06 SB PKH - entschiedenen Fall habe es sich vorliegend auch nicht um eine rechtlich zumindest seltene Frage (Merkzeichen "RF" wegen seelischer Behinderung) gehandelt, sondern um die rechtlich einfache Frage, ob beim Kläger eine erhebliche Gehbehinderung vorliege.

    In Berücksichtigung des ebenfalls zutreffend zitierten Beschlusses des BayLSG vom 20.06.2006 - L 15 B 320/06 SB PKH - hat das Sozialgericht Augsburg weiterhin zutreffend differenziert, ob es sich um eine rechtlich zumindest seltene Frage (Merkzeichen "RF" wegen seelischer Behinderung) oder um eine rechtlich einfache Frage wie vorliegend handelt.

    Denn das BayLSG hat mit Beschluss vom 20.06.2006 - L 15 B 320/06 SB PKH - stillschweigend vorausgesetzt, dass es bei Vorlage eines Betreuerausweises wie hier keiner weiteren Vollmacht bedarf, wenn der Betreuer zugleich Rechtsanwalt ist.

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